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PSA Kontrolle

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (kurz: PSAgA) muss laut der Norm EN365 periodisch von einer sachkundigen Person geprüft werden. Das Prüfungsintervall darf dabei 12 Monate nicht überschreiten. Bei Ausrüstung, welche täglich zum Einsatz kommt, kann das Prüfungsintervall verkürzt werden.

Neben der jährlichen PSA Kontrolle durch einen PSA-Sachkundigen muss die PSAgA vor und nach jedem Einsatz kontrolliert werden (Sichtkontrolle). Diese Sichtkontrolle kann vom Anwender durchgeführt werden.

Wir empfehlen daher zusätzlich zu der jährlichen Prüfung durch einen PSA-Sachkundigen immer fleißig die Sichtkontrolle der Ausrüstung durchzuführen.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Persönliche Schutzausrüstung.

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